„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Die Angehörigen sind einzubeziehen und zu unterstützen. Die Betreuung erfolgt durch haupt- und ehrenamtlich Tätige soweit wie möglich in dem vertrauten bzw. selbst gewählten Umfeld. Dazu müssen alle an der Versorgung Beteiligten eng zusammenarbeiten.“
(vgl. Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Leitsatz 2)
Patienten, Angehörige, Ärzte oder Pflegende können bei uns um eine Begleitung nachfragen. Erst dann – wenn wir also gewünscht werden – nehmen wir den Kontakt zum Schwerstkranken, Sterbenden und den Angehörigen auf.Wir bieten menschliche Nähe, Zuwendung und Zeit. Unsere ausgebildeten Hospizbegleiter arbeiten ehrenamtlich und unterliegen der Schweigepflicht. Als ambulanter Hospizdienst arbeiten wir eng mit Ärzten, Pflegepersonal sowie Pflege- und Sozialdiensten zusammen, indem wir uns ergänzen. Wir sind keine Konkurrenten, denn unsere Stärken liegen im Zuhören und Da-sein. Wir haben und übernehmen keine medizinisch-pflegerischen Aufgaben.
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