Positionspapier „Assistierter Suizid und hospizliche Begleitung“
vom 25.05.2026 zur Diskussion im Forum
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Grundlagen unserer Auseinandersetzung mit dem Thema „Assistierter Suizid und hospizliche Begleitung“ sind
- unsere hospizliche Haltung
Wir sehen das Sterben als Teil des Lebens. Bestimmt durch unser humanistisches Menschenbild begleiten und unterstützen wir Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Gleichzeitig nehmen wir unterschiedliche weltanschauliche, spirituelle und religiöse Einstellungen sowie Lebensstile und Kulturen wertschätzend wahr und respektieren die Wünsche und Vorstellungen der Menschen in ihrer letzten Lebensphase.
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs.1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen… Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.
Unsere Haltung
Für den Hospizverein Arberland e. V. formulieren wir basierend auf diesen Grundlagen folgende Leitsätze:
- Im Mittelpunkt unseres hospizlichen Handelns steht der Mensch, also sowohl der Schwerstkranke und dessen Angehörige als auch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Hospizvereins.
- Wir haben stets sowohl die Autonomie (Selbstbestimmung des Einzelnen) als auch die Fürsorge für den uns Anvertrauten im Blick.
- Wir begegnen Menschen mit Suizidwunsch mit Respekt und Mitgefühl, nehmen ihn ernst ohne zu werten.
- Wir geben keine Empfehlungen zur Suizidhilfe.
- Wir beteiligen uns niemals aktiv am assistierten Suizid.
- Wir beraten zu allen Möglichkeiten der palliativen Begleitung (Schmerzlinderung, Symptomkontrolle, Therapiezieländerung, Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken, palliative Sedierung…).
- Wir beraten zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Wir bieten die Möglichkeit der hospizlichen Begleitung, auch wenn der Suizidwunsch weiterhin besteht.
- Die hospizliche Begleitung beruht auf Freiwilligkeit.
- Hospizbegleiter, die diese schwere Aufgabe auf sich nehmen, haben jederzeit die Möglichkeit, davon zurückzutreten.
- Sie haben das Recht auf Begleitung durch die Koordinatorinnen und auf Supervision.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in unserem Hospizverein sind aufgefordert, sich ständig weiterzubilden und untereinander im Austausch zu bleiben.